Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Zuständige Behörde:
Die zuständige Behörde ist jede Gemeinde bzw. deren Staatsbürgerschaftsverband die betreffende Gemeinde in Österreich angehört. Die Marktgemeinde Stallhofen bildet mit der Gemeinde Södingberg einen Staatsbürgerschaftsverband. Staatsbürgerschaftsnachweise werden im Marktgemeindeamt Stallhofen ausgestellt
Mitzubringende Dokumente:
Ledig und ehelich geboren
Ihre Geburtsurkunde
Heiratsurkunde Ihrer Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweis Ihres Vaters
Sind Sie am oder nach dem 1. September 1983 geboren, genügt der Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles.
Ledig und unehelich geboren
Ihre Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis Ihrer Mutter
Ledig geboren und durch spätere Eheschließung Ihrer Eltern legitimiert
Ihre Geburtsurkunde
Heiratsurkunde Ihrer Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise Ihrer Eltern
Wurden Sie am oder nach dem 1. September 1983 legitimiert, genügt der Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles.
Verheiratet, geschieden oder verwitwet
Ihre Geburtsurkunde
Alle Heiratsurkunden (dieser Ehe und aller aufgelösten Ehen)
Ihr alter Staatsbürgerschaftsnachweis, der auf einen früheren Familiennamen lautet
Eheschließung vor dem 1. Juli 1966: Frauen benötigen bei aufrechter/verwitweter Ehe zusätzlich den Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehemannes.
Ist diese Ehe durch Scheidung oder Aufhebung aufgelöst, erfolgen die notwendigen Erhebungen durch die Staatsbürgerschaftsevidenz.
Gebühren:
Bundesgebühr: € 28,60 Landesabgabe 20,30. Für Kinder ist der Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum vollendetem 2. Lebensjahr gebührenfrei!